Gesetzl. Regelungen

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Gesetzliche Vorgaben Borkenkäfer
 
Auf dieser Seite haben wir wichtige gesetzliche Vorgaben und Formulare, die Sie eventuell benötigen, für Sie zusammengefasst.
 
Vorgabe aus dem Landeswaldgesetz:
Zu den gesetzlichen Grundpflichten des Waldbesitzenden gehört es tierische und pflanzliche Forstschädlinge rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen. Dabei haben biologische und biotechnische Maßnahmen Vorrang. Im Bezug auf den Borkenkäfer ist hier größte Eile geboten. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, kann die Forstbehörde zum Schutz des Waldes auf Kosten der Waldbesitzenden die erforderlichen Maßnahmen veranlassen oder selbst durchführen.
 
Forstschädensausgleichgesetz
Für den Einschlag von Käferholz gibt es keine Beschränkungen.
 
Ermäßigte Steuersätze
Bei Holznutzung infolge höherer Gewalt, zu der auch Käferbefall zählt, können ermäßigte Steuersätze beantragt werden. Alle Informationen, sowie die enstprechenden Formulare dazu, finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtaes für Steuern: Bayerisches Landesamt für Steuern - Holznutzung infolge höherer Gewalt
 
Einsatz von Insektziden
Leider lässt sich der Einsatz von Insektiziden zur Bekämpfung des Borkenkäfers nicht immer ausschließen. Durch das Überangebot an Holz erfolgt die Abfuhr zum Teil gerade in der Hochsaison verzögert, da die Sägewerke überliefert sind. Bei länger liegendem Holz ist somit ein Insektizideinsatz die derzeit einzig wirksame Möglichkeit. Bitte beachten Sie, dass die Behandlung mit Insektiziden nur von Fachpersonal durchgeführt werden darf, das im Besitz eines Sachkundenachweises für Pflanzenschutz ist. Wir helfen Ihnen hierbei gerne bei der Suche nache einem Experten in Ihrer Nähe.
 

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