Borkenkäfer (7)
Achtung! Fichtenborkenkäfer schwärmen aus!
Handlungsempfehlungen
- Eventuell noch im Wald lagernde Käferholzpolter vom Winter sollten umgehend abgefahren werden
- Fangholzpolter: Holzabfuhr muss gewährleistet sein
- Bohrmehlsuche: Beginnen Sie sobald die Fichtenborkenkäfer schwärmen mit der Bohrmehlsuche an den sonnendurchfluteten Rändern und den Käfernestern des Vorjahrs.
- Waldschutzwirksame Aufarbeitung frisch befallenen Käferholzes
Kontrollieren Sie Ihre Wälder: Gehen Sie auf Bohrmehlsuche!
Schwärmflug des Borkenkäfers hat begonnen
Bilder: (c) WBV Neuburg-Schrobenhausen
Massiver Schwärmflug: Forstministerin Michaela Kaniber warnt vor Borkenkäfer-Gefahr
Frischer Borkenkäferbefall ist gut am braunen, kaffeepulver-ähnlichen Bohrmehl auf den Rindenschuppen oder den Pflanzen am Boden zu erkennen. Das eingeschlagene Holz muss zügig vor dem Ausfliegen der Käfer aus dem Wald abgefahren oder mit einem Mindestabstand von 500 Metern zum nächsten Fichtenbestand gelagert werden.
Mit Blick auf die derzeitigen Engpässe bei der Versorgung mit Bauholz appelliert Ministerin Kaniber auch an die heimischen Säger, jetzt frisches Käferholz zu fairen Preisen in der Region zu kaufen und so die Versorgung der heimischen Holzindustrie mit wertvollem Bauholz sicherzustellen. Denn entgegen häufiger Annahmen verfügt frisches Käferholz über nahezu identische Eigenschaften wie herkömmliches Schnittholz und ist als Material im Holzbau uneingeschränkt zulässig.
Unterstützung finden die Waldbesitzer bei den Förstern der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und im Internet unter www.borkenkaefer.org.
Natürliche Feinde von Borkenkäfer
Die Eidgenossenschaftliche Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) aus der Schweiz hat ein Merkblatt über die natürlichen Feinde für Borkenkäfer veröffentlicht. Insgesamt hat der Borkenkäfe rund 300 natürlich Feinde. Beispielsweise räuberische Käfer und parasitische Wespen. Die wichtigsten Arten stellt die WSL in seiner neuen Broschüre vor. Dazu gehören der Buntkäfer, der Jagdkäfer, der Rindenglanzkäfer, die Langbeinfliegen, aber auch Milben oder auch Brackwespen. Deshalb lohnt sich hier auf alle Fälle ein Blick.
Hier gibt es die Broschüre zum Download: Natürliche Feinde von Borkenkäfern
Fotonachweis: Bild von kie-ker auf Pixabay
Borkenkäferbekämpfung - Jeder Baum zählt
Alle Jahre wieder bereitet der Borkenkäfer ab dem Frühjahr den Waldbesitzern Sorgen. Während einige Waldbesitzer zum ersten Mal bzw. unvorbereitet betroffen werden, hat sich bei anderen eine gewisse Routine eingespielt. Routine hin oder her, wichtig bleibt die sofortige Bekämpfung des Käfers! Denn schon ein Borkenkäferbaum kann zu einer großflächigen Ausbreitung und Katastrophe führen. Und so ist und bleibt die Borkenkäfersuche die zentrale Aufgabe bei der Borkenkäferbekämpfung und muss ausnahmslos und regelmäßig von allen Waldbesitzern durchgeführt werden. Dabei ist ein strukturiertes Vorgehen äußerst hilfreich.
Folgendes Ablaufschema ist hierbei sinnvoll:
1. Wo soll gesucht werden?
Vorrangig sind lichte Stellen, Waldränder, südexponierte Lagen und Windwurfflächen, sowie letztjährige Befallsflächen zu überprüfen.
2. Wonach muss gesucht werden?
Bohrmehl ist ein Beweis für einen frischen Befall und ist an Einbohrlöchern (auf Sichthöhe), und am Stammfuß, sowie an Rindenschuppen und in Spinnweben gut zu erkennen.
3. Wann muss gesucht werden?
Je nach Gefahrenlage im ein- oder zweiwöchigen Turnus, die Suche ist bei Wind und Regen nicht vorzunehmen, da hier das Bohrmehl verweht bzw. weggewaschen wird. Zur Einschätzung der Gefahrenlage kann das Borkenkäfermonitoring hilfreich sein: Borkenkäfermonitoring Bayern
4. Was ist nach der Entdeckung eines Befalles zu unternehmen?
Es sind unverzüglich die Anzahl der befallenen Stämme, eine Schätzung der FM und der Waldort mit Gemarkung und Flurnummer an die Geschäftsstelle per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu melden. Für eine Förderung durch den Freistaat Bayern ist die Waldschutzwirksamkeit der Maßnahme entscheidend. Das bedeutet die Meldung hat vor dem Einschlag zu erfolgen. Unabhängig von einer Förderung ist das Käferholz nach der Meldung sofort einzuschlagen, aus dem Wald zu schaffen und auf Lagerplätzen außerhalb des Waldes zu lagern. Die WBV hat in ihrem Geschäftsgebiet Lagerplätze, die den Anforderungen der Förderung entsprechen, in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Der LKW-Transport zum Zwischenlager wird gerne von uns organisiert. Alternativ können die befallenen Bäume entrindet werden. Die letzte Option stellt das Spritzen mit einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel durch eine Person mit Sachkundenachweis dar. Spritzungen können selbstverständlich von uns organisiert werden.
Mehr Informationen zum Thema Borkenkäfer finden Sie auch hier: Waldwissen - Borkenkäfer
Hinweis: Für alle Waldbesitzer, die eine Borkenkäfersuche nicht selber durchführen können, bieten wir die Übernahme dieser in Form einer betrieblichen Beratung an. Mehr Infos hierzu finden Sie hier: Betriebliche Beratung
Strategien bei der Vermarktung von Käferholz
Was ist aber nun zu tun?
Zum einen kann das geschlagene Holz im Wald verbleiben. Jedoch muss der Waldbesitzer hierbei für die Spritzung des Holzes sorgen. Das gespritzte Holz ist mit Datum des Spritztages zu versehen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Eigenspritzung entsprechende Auflagen gelten. So muss unter anderem ein entsprechender Sachkundenachweis vorhanden sein und die Pflanzenschutzanwendung vom Anwender dokumentiert werden. Außerdem sind Spritzungen im Wasserschutzgebiet nicht zugelassen. Wir übernehmen jedoch auch gerne die Organisation von Spritzungen für Sie. Die Kosten belaufen sich hier auf ca. 2,5 - 3 € /FM. Zu berücksichtigen gilt, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmittel generell ökologisch bedenklich ist und soweit es möglich ist, vermieden werden sollte.
Aus Waldschutzgründen raten wir dringend zur Lagerung des anfallenden Schadholzes im Zeitraum Mai bis September außerhalb des Waldes. Zusätzlich können durch die gleichzeitige Abschöpfung von Fördermöglichkeiten des Freistaates, die durch die Umlagerung entstehenden Kosten zumindest abgedeckt werden. Dabei ist das Holz mind. 500 m vom nächsten Fichtenwald entfernt zu lagern. Zusätzlich muss der Lagerplatz durch den staatlichen Revierleiter anerkannt werden. Weiterhin muss die Bagatellgrenze von € 500 pro Förderantrag erreicht werden. Dies entspricht umgerechnet ca. 40 fM Holz. Sollten Sie als Waldbesitzer diese Grenze alleine überschreiten, kann ein Einzelantrag gestellt werden. Aus Gründen der Maßnahmenplanung sollten Sie aber hier zuerst Kontakt mit dem staatlichen Revierleiter aufnehmen, um keine förderschädlichen Tatbestände zu begehen. Bei den meisten Waldbesitzern sind diese Mindestmengen jedoch alleine nicht möglich, da oft nur vereinzelte Bäume im Bestand entdeckt werden. Bei mehreren Bäumen ergeben sich beispielsweise lediglich 5 - 10 fM Holz. Jedoch gibt es auch hier die Möglichkeit zur Förderung. Denn durch einen Sammelantrag über die WBV Neuburg-Schrobenhausen kann das Holz von mehreren Waldbesitzern zusammengefasst werden. Die Beantragung der staatlichen Förderung läuft dann über die WBV und nach Erhalt der Fördergelder werden diese anteilig an die Waldbesitzer ausgeschüttet. Zudem ist ein großer Vorteil, dass durch die gemeinsame Lagerung auch eine schnellere Abfuhr des Holzes möglich ist. Sollten Sie also einzelne Bäume in Ihrem Bestand entdecken, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Erfreulicherweise konnten wir in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit z.B. diversen Gemeinden neue Lagerplätze aquirieren. Jedoch sind wir immer noch auf der Suche nach geeigneten Lagerplätzen und bitten hier Waldbesitzer und Gemeinden um Mithlife. Verfügen Sie über geeignete Lagerplätze, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Eine wichtige Seite für Waldbesitzer ist auch das Borkenkäfermonitoring der LWF Bayern. Hier erhalten Sie eine Übersicht zur aktuellen Gefährungslage: Borkenkäfermonitoring LWF
Weitere ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer Homepage:
Förderung Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten
Waldwissen - Borkenkäfer
Die zweite Generation Borkenkäfer ist ausgeflogen
Seit Ende August ist die 2. Generation weitgehend fertig entwickelt und teilweise in den ersten beiden Septemberwochen ausgeflogen. Zum Teil erfolgte neuer Befall durch Borkenkäfer.
Intensive Käfersuche und schnelle Aufarbeitung sind auch jetzt noch unerlässlich, um Borkenkäfer, die jetzt Ihre Entwicklung abschließen, abzuschöpfen. Versäumnisse stellen die Weichen für das kommende Jahr 2020.Aktuell zeichnen Fichten mit Befall aus Juli und August. Dabei werden neben Fichten mit roter Krone auch Fichten mit grüner Krone und abfallender Rinde beobachtet.
Der Kupferstecher ist weiterhin stark am Befallsgeschehen beteiligt.
Priorisierung der Aufarbeitung
- Stehendbefall mit Puppen und frischen Jungkäfern muss vorrangig und umgehend aufgearbeitet werden, um den Ausflug in die Überwinterungsquartier (Boden/Fichten) verhindern.
- Bei ausschließlich weißen Stadien besteht noch ein Zeitpuffer. Da jedoch die Brutentwicklung bei Temperaturen über 8 °C weiter voranschreitet, wird auch hier das Jungkäferstadium noch erreicht. Es besteht das Risiko, dass die Rinde mit fertigen Käfern abfällt und dadurch eine Aufarbeitung unwirksam wird. Diese Käfer verbleiben über Winter in der abgefallenen Rinde bzw. ziehen sich in die Bodenstreu zurück.
Handlungsempfehlungen
- Bohrmehlsuche und Befallskontrolle im Umgriff von (älteren) Befallsherden und Käferholzpoltern, an Randbäumen und bis in das Bestandesinnere (1-2 Baumlängen).
- Frische Befallsmerkmale: Bohrmehl, Abschläge von Borkenschuppen, Harzfluss und/oder mit Harz verklebtes Bohrmehl – Markieren, Dokumentieren, Umkreis nach weiteren Stehendbefall absuchen, raschen Einschlag und weitere Behandlung planen.
- Ältere Befallsmerkmale aus dem Frühjahrs- und Sommerbefall: Nadelabfall, Verfärbung der Kronen bis hin zur Rotfärbung, Rindenabfall bei grüner Krone: Brutfortschritt unter der Rinde kontrollieren (Schepseisen), Bohrmehlsuche in der näheren Umgebung. - Einschlag und Abfuhr von befallenen Fichten in Rinde.
- Lagerung befallener Fichten in Rinde in einem Abstand von mindestens 500 m zum nächsten Nadelholzbestand.
- Entrindung älterer befallener Fichten nicht mehr wirksam. Bei der Abfuhr auf herabfallende Rinde achten. Je nach Menge und Besatzdichte kann auch von dieser eine Befallsgefahr ausgehen.
- Behandlung von Poltern mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) als Vorausflugbehandlung bis Ende September noch wirksam, wenn Jungkäfer unter der Rinde gefunden werden und eine zügige Abfuhr nicht sichergestellt ist.
- Kronen und Astmaterial hacken, mulchen oder verbrennen (je nach Witterung);
- als vom Kupferstecher befallen erkennbare Fichten (Rotfärbung) schnellstmöglich einschlagen – auch wenn nur die Spitze oder ein Teil der Krone verfärbt ist, um einen Ausflug der Käfer zu verhindern.
Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Holzpoltern außerhalb des Waldes
Seit 21.08.2019 gibt es nun die Möglichkeit, wenn andere Maßnahmen nicht mit zumutbarem Aufwand durchgeführt werden können, eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 PflSchG zu beantragen. Damit ist es möglich eine PSM-Behandlung von Holzpoltern auf Wiesen, Ackerland oder Ödland durchzuführen. Das Antragsformular steht unter www.waldbesitzer-portal.bayern.de auf der Startseite zum Download zur Verfügung. Der Antrag wird vom Bayerischen Pflanzenschutzdienst (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft – LfL) bearbeitet. Nach Information der LfL wird die Antragsgebühr für den einzelnen Waldbesitzer 30 € betragen.